Master: Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen

Vor dem Auslandsaufenthalt – Vorabprüfung auf Anerkennung (Formular A)

Eine Vorabprüfung auf Anerkennung ist möglich, aber nicht nötig, sobald die Zusage der Auslandsuniversität vorliegt (Formular A). Sie ermöglicht, bereits vor dem geplanten Auslandsaufenthalt Module auf Anerkennung prüfen zu lassen. Die eigentliche Anerkennung (und somit die Verbuchung) von Prüfungsleistungen erfolgt im Anschluss des Auslandsaufenthalts mit dem Formular B.

Die Vorabprüfung ist erforderlich bei Erasmus- und Austauschprogrammen einer Fakultäts- bzw. Hochschulpartnerschaft sowie eines Landesprogramms. Sollten Sie keine Vorabprüfung vornehmen lassen, klären Sie das bitte mit den Programmverantwortlichen.

Wie erfolgt die Prüfung?

Es werden die ECTS-Credits, das Studienniveau und die Kompetenzen geprüft.

Sie fügen dafür die Modulbeschreibung des abzulegenden Moduls der ausländischen Hochschule dem Antrag bei. Soll das Modul nicht im freien Wahlbereich angerechnet werden, geben Sie das Modul Ihres Studiengangs an, für das Sie die Anrechnung anstreben. Bitte achten Sie auf die Vollständigkeit der Unterlagen, da sonst eine Vorabanerkennung nicht erfolgen kann. Die Modulbeschreibung muss enthalten:

  • Credits (Auslandscredits)
  • Prüfungsform
  •  Im Ausland angebotenes Studienprogramm
  •  Kompetenzbeschreibung (sollte diese fehlen, reichen Sie bitte Inhalte des Kurses ein)
  • ggf. Nachweis des Masterniveaus (ggf. als separates Dokument)


Sollte keine aktuelle Kursbeschreibung vorliegen, wird auch mit einer Kursbeschreibung aus dem vergangenen Semester geprüft. Eine aktuelle Kursbeschreibung ist spätestens mit Formular B nachzureichen.

  • Ausländische Credits müssen in das europäische Credit-System (ECTS-Credits) umgerechnet werden.
  • Dazu liefern Sie eine Umrechnungstabelle der ausländischen Hochschule oder die Gesamtanzahl an Credits, die im ausländischen Studienprogramm erworben werden kann sowie die Dauer des ausländischen Studienprogramms.
  • Nach erfolgter Vorabprüfung erhalten Sie das Formular A zu Ihrer Information per Mail.
  • Das Formular muss von Ihnen zur Kenntnisnahme und zum Einverständnis unterschrieben an das Prüfungsamt zurückgeschickt werden.

Welche Unterlagen müssen zur Vorabprüfung eingereicht werden?

Bitte senden Sie das vollständig ausgefüllte Formular A  mit den nötigen Unterlagen an das Prüfungsamt. Nach vollständiger Überprüfung werden Sie vom Prüfungsamt über das Ergebnis informiert.

Hinweis: Bitte füllen Sie pro anzuerkennendes Modul einen Anhang aus Formular A aus. Begeben Sie sich im nächsten Schritt mit dem Anhang zum Modulverantwortlichen, um den Vorschlag der Anerkennung einzuholen. Im Falle eines negativen Anerkennungsvorschlags legen Sie den Anhang bitte nicht dem Antrag bei.

  • Eine Vorabprüfung kann nur erfolgen, wenn das Formular korrekt und vollständig ausgefüllt ist. Bitte halten Sie sich an die Modultitel und Modulcodes, wie Sie sie in Ihrem Studienplan bzw. Modulkatalog in Hohenheim vorfinden.
  • Umrechnungsfaktor der ausländischen Credits in ECTS-Credits:  Bei Modulen außerhalb des ECTS verwenden Sie für einen groben Richtwert die Tabelle im Downloadbereich und senden Sie uns ein aussagekräftiges Dokument zur Umrechnung der Credits in ECTS-Credits. Bitte fügen Sie auf jeden Fall folgende Angaben bei:
    • Gesamtanzahl der Credits des ausländischen Studienprogramms
    • Studienprogramm in Jahren

Bis wann müssen die Unterlagen für eine Vorabprüfung eingereicht werden?

Wenn Sie zum Wintersemester ein Auslandsstudium antreten, reichen Sie die Unterlagen bitte  rechtzeitig ein, um vor Ihrem Auslandsaufenthalt Rückmeldung bzgl. der Anerkennbarkeit von Modulen zu erhalten. Wenn Sie im Sommersemester ins Auslandsemester gehen, reichen Sie die Unterlagen bitte ab dem Zeitpunkt der Zusage ein.

Formular A finden Sie hier.

Nach dem Auslandsaufenthalt – Antrag auf Anerkennung (Formular B)

 Nach dem Auslandsaufenthalt erfolgt die eigentliche Anerkennung von im Ausland erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen.

Welche Unterlagen sind einzureichen?

Nach Beendigung des Auslandsaufenthalts reichen Sie bitte persönlich oder auf dem Postweg folgende Unterlagen beim Prüfungsamt ein.

  • Transcript of Records der ausländischen Hochschule (in Papierform im Original oder amtlich beglaubigte Kopie, kein vorläufiges Zeugnis; wenn Sie persönlich ein Original einreichen, so erstellen wir gerne eine Kopie. Sie können das Original dann bei uns abholen)
  • Sollten Sie Ihr Transcript of Records online erhalten haben, schicken Sie bitte diese Mail mit dem Ansprechpartner der ausländischen Hochschule
  • Umrechnungsfaktor der ausländischen Credits in ECTS-Credits:  Bei Modulen außerhalb des ECTS verwenden Sie für einen groben Richtwert die Tabelle im Downloadbereich und senden Sie uns ein aussagekräftiges Dokument bzw. einen Link der Hochschule zur Umrechnung der Credits in ECTS-Credits. Bitte fügen Sie auf jeden Fall folgende Angaben bei:
    • Gesamtanzahl der Credits des ausländischen Studienprogramms,
    • Studienprogramm in Jahren

     

wenn Sie das nicht schon bei der Vorabanerkennung eingereicht haben..

  • Folgenden Informationen sind der Kursbeschreibung zu entnehmen und mitzureichen:

    • Credits (Auslandscredits)
    • Prüfungsform
    • Im Ausland angebotenes Studienprogramm
    • Kompetenzbeschreibung (sollte diese fehlen, reichen Sie bitte Inhalt des Kurses ein)
    • (Sie müssen diese Unterlagen auch bei erfolgter Vorabanerkennung  erneut einreichen, damit überprüft werden kann, ob die bei A eingereichte Modulbeschreibung sich mit der nunmehr eingereichten deckt. Nur bei deckungsgleichen Modulbeschreibungen und Modultiteln bleibt die Vorabankündigung gültig und bindend.)

  • Und entweder:

      Bei Vorabanerkennung : Ausgefüllter Antrag auf Anerkennung vom im Ausland erbrachten Prüfungsleistungen (Formular B) mit Originalunterschrift

      oder

      Ohne Vorabanerkennung:  Ausgefüllter Antrag auf Anerkennung vom im Ausland erbrachten Prüfungsleistungen (Formular B) mit Originalunterschrift .

      Zusätzlich müssen Sie mit dem ausgefüllten Formular B zu dem Prüfer des entsprechenden Moduls in Hohenheim oder Stuttgart gehen und sich von diesem auf dem Formular die Gleichwertigkeit der Leistung bestätigen lassen.

Formular B finden Sie hier.