Bewerben und Einschreiben

Seit dem Wintersemester 2022/23 werden an den Universitäten Stuttgart und Hohenheim jeweils getrennte Masterstudiengänge im Bereich Wirtschaftsinformatik angeboten. Weitere Informationen zu diesem Angebot finden Sie unter https://winfohost.uni-hohenheim.de/113725?tx_ttnews%5Btt_news%5D=58039&cHash=90155cfe58e7a88ae30417fb55e0735f. Die Informationen auf dieser Seite betreffen den bisherigen Kooperationsstudiengang, welcher ausläuft.

Bewerben

Um sich für den Masterstudiengang Wirtschaftsinformatik an den Universitäten Stuttgart und Hohenheim zu bewerben, müssen Sie Ihre Bewerbung ausschließlich an die Universität Hohenheim richten, da dort die Administration des Studiengangs liegt. Eine weitere Bewerbung an der Universität Stuttgart ist nicht nötig!

Eine Bewerbung in das erste Fachsemester ist nur zum Wintersemester möglich. Der Bewerbungszeitraum beginnt in der Regel Anfang Mai und endet am 15. Juni (Ausschlussfrist).

Einen grundlegenden Überblick über das Bewerbungsverfahren für verschiedene Arten von Bewerber erhalten Sie auf der Webseite der Universität Hohenheim. An dieser Stelle weisen wir auch ausdrücklich auf den dort aufgeführten Leitfaden hin.

Eine Bewerbung reichen Sie in erster Linie online über das Bewerbungs-System der Universität Hohenheim ein. Den Status Ihrer Bewerbung können Sie jederzeit im Online-System einsehen. Auf was Sie alles achten müssen, finden Sie in den dortigen FAQs. Lesen Sie sich ebenso die Hinweise zur Benutzung des Systems bitte exakt durch!

Um sich für ein höheres Fachsemester einzuschreiben, verwenden Sie das Bewerbungs-System der Universität Hohenheim. Die Bewerbungsfrist ist der 15. Januar für das Sommersemester und der 15. Juni für das Wintersemester.

Wenn Sie sich informieren möchten, ob bereits erbrachte Leistungen anerkannt werden, werfen Sie einen Blick in Ihre Prüfungsordnung. Im Allgemeinen gilt, dass Studien- und Prüfungsleistungen die im Hochschulsystem abgeschlossen wurden angerechnet werden können, falls kein wesentlicher Unterschied zu den zu ersetzenden Abschlüssen besteht. Die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen erfordert einen schriftlichen Antrag inklusive alle erforderlichen Informationen. Dieser muss fristgerecht innerhalb von drei Monaten nach Beginn des Studiums eingehen, sonst verfällt der Anspruch auf Anerkennung.
Zur Anrechnung von Studienzeiten müssen pro Semester Anerkennungen von Studien- und Prüfungsleistungen im Umfang von mindestens 30 ECTS-Punkten vorliegen.

Weitere Informationen, wie zum Beispiel die Zulassungsvoraussetzungen, finden Sie in der Zulassungsordnung.

 

Einschreiben

Ab Mitte/Ende Juli werden die Zulassungsbescheide verschickt Diese bestätigen, dass Sie die Möglichkeit haben, sich an der Universität Hohenheim einzuschreiben und den Studienplatz anzunehmen.

Wenn Sie den Studienplatz annehmen möchten, müssen Sie die bei "Benötigte Unterlagen" gelisteten Unterlagen und Formulare innerhalb der im Zulassungsbescheid genannten Einschreibefrist an das Studiensekretariat zurückschicken. Bitte beachten Sie, dass der angegebene Termin eine Ausschlussfrist ist. Ist Ihr Antrag nicht bis zu diesem Termin im Studiensekretariat angekommen, verfällt Ihr Anspruch auf den Studienplatz. Wenn Sie bereits einen Studienplatz an einer anderen Hochschule angenommen haben, müssen Sie diesen stornieren, da Sie nicht gleichzeitig an zwei Hochschulen eingeschrieben sein dürfen.

Sollte es Ihnen nicht möglich sein, den Antrag auf Einschreibung persönlich auszufüllen und zu unterschreiben, können Sie eine andere Person mit der Einschreibung beauftragen. In diesem Fall muss den Unterlagen, die Sie mit dem Antrag einreichen, eine von Ihnen unterschriebene, formlose Vollmacht beigefügt werden, durch die diese Person berechtigt wird, die Einschreibung für Sie zu beantragen.

Eine Einschreibung kann erst dann durchgeführt werden, wenn Sie zusätzlich zu den erforderlichen Unterlagen auch den Semesterbeitrag überwiesen haben.

Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Website der Universität Hohenheim.