Bewerben und Einschreiben
Bewerben
Eine Bewerbung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik richten Sie nur an die Universität Stuttgart, da dort die Administration für den Bachelorstudiengang liegt. Sie sollten keine (zusätzliche) Bewerbung an die Universität Hohenheim senden!
Einen grundlegenden Überblick über das Bewerbungsverfahren für verschiedene Arten von Bewerbern erhalten Sie auf der Webseite der Universität Stuttgart. An dieser Stelle weisen wir auch ausdrücklich auf den dort aufgeführten Leitfaden hin.
Informationen zur Bewerbung in das 1. Fachsemester an der Universität Stuttgart erhalten Sie hier.
Eine Bewerbung reichen Sie ausschließlich online über das Bewerbungs-System der Universität Stuttgart ein. Den Status ihrer Bewerbung können Sie dort jederzeit einsehen. Auf was Sie alles achten müssen, finden Sie in den dortigen FAQs. Lesen Sie sich ebenso die Hinweise zur Benutzung des Systems bitte exakt durch!
Des Weiteren können Zusatzqualifikationen angerechnet werden. Welche dies sind und wieviel sie zählen, finden Sie in der Zulassungssatzung.
Weitere wichtige Links für den ersten Einstieg in eine Studienplatzbewerbung und Ansprechpartner finden Sie auf der Seite des Studiensekretariats der Universität Stuttgart.
Einschreiben
Ab Anfang/Mitte August werden die Zulassungsbescheide verschickt. Diese bestätigen, dass Sie die Möglichkeit haben, sich an der Universität Stuttgart einzuschreiben und den Studienplatz anzunehmen.
Wenn Sie den Studienplatz annehmen möchten, müssen Sie die bei "Benötigte Unterlagen" gelisteten Unterlagen und Formulare innerhalb der im Zulassungsbescheid genannten Einschreibefrist an das Studiensekretariat zurückschicken. Bitte beachten Sie, dass der angegebene Termin eine Ausschlussfrist ist. Ist Ihr Antrag nicht bis zu diesem Termin im Studiensekretariat angekommen, verfällt Ihr Anspruch auf den Studienplatz. Wenn Sie bereits einen Studienplatz an einer anderen Hochschule angenommen haben, müssen Sie diesen stornieren, da Sie nicht gleichzeitig an zwei Hochschulen eingeschrieben sein dürfen.
Sollte es Ihnen nicht möglich sein, den Antrag auf Einschreibung persönlich auszufüllen und zu unterzeichnen, können Sie eine andere Person mit der Einschreibung beauftragen. In diesem Fall muss den Unterlagen, die Sie mit dem Antrag einreichen, eine von Ihnen unterschriebene, formlose Vollmacht beigefügt werden, durch die diese Person berechtigt wird, die Einschreibung für Sie zu beantragen.